Cannabis-Verbotszonen Cannabis-Konsum-Verbotszonen in Deutschland

Willkommen auf unserer interaktiven Karte.

Hier könnt Ihr die Standorte anhand verschiedener Kategorien erkunden, an welchen das Kiffen nach dem Cannabisgesetz (CanG), welches seit dem 01. April in Kraft getreten ist, untersagt ist, und wo es erlaubt ist.

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Auszug aus dem Cannabis-Gesetz (CanG)

§ 5 Konsumverbot

(1) Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten.

(2) Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten

  1. in Schulen und in deren Sichtweite,
  2. auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite,
  3. in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,
  4. in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite,
  5. in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und
  6. innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite.

Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und Nummer 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben.

(3) In militärischen Bereichen der Bundeswehr ist der Konsum von Cannabis verboten.

Weitere Informationen zum Cannabis-Gesetz findet ihr hier: Cannabisgesetz (CanG).

Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz findet ihr hier: FAQs zum Cannabisgesetz.

Die auf dieser Karte angezeigten Standorte dienen ausschließlich zur Veranschaulichung und groben Orientierung.

Entscheidend ist eine Sichtweite innerhalb von 100m zu bestimmten Einrichtungen. Die Karte zeigt an, in welchen Bereichen verstärkt auf die Sichtweite geachtet werden sollte. Jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich! Die Karte stellt keine rechtsverbindliche Auskunft dar.

Wir bemühen uns, die Informationen aktuell und genau zu halten, können jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Daten übernehmen.

Die Karte erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit der verfügbaren Standorte darstellen.